Leistungen und Kosten des Notars

 

An der Notarstelle Berchtesgaden können alle juristischen Leistungen der vorsorgenden Rechtspflege abgerufen werden, die in die Berufskompetenz eines deutschen Notars fallen.

 

Überblick:

  • Immobilienrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht einschließlich vorweggenommene Erbfolge
  • Gesellschaftsrecht
  • "Vorsorgeurkunde" (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen)
  • Beglaubigungen, eidesstattliche Versicherungen, Einholung der Apostille

 

Amtshandlungen des Notars Dr. Everts können außer bei Vorliegen genau definierter, sehr enger Voraussetzungen nur im Bereich der Gemeinden Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Schönau a. Königssee und Ramsau b. Berchtesgaden einschließlich der zugehörigen gemeindefreien Gebiete vorgenommen werden. In diesem örtlich festgelegten Bereich können jedoch von Notar Dr. Everts

- Rechtsvorgänge aus dem gesamten Bundesgebiet beurkundet werden; d.h. es gilt insofern das Prinzip der freien Notarwahl, wobei wir uns jedoch eine Kapazitätsprüfung vorbehalten;

- notarielle Amtshandlungen auch außerhalb des Notariats stattfinden (namentlich bei Krankheit oder körperlichen Gebrechen).

 

Die Kosten des Notars sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich festgelegt. Anders als in einigen anderen europäischen Ländern sind in Deutschland Verhandlungen über die Kosten verboten. Dies wird von der Notaraufsicht und der Revision der Notarkasse München ebenso regelmäßig und streng geprüft wie die Rechtmäßigkeit der notariellen Kostenberechnung im übrigen. Darüber hinaus kann ein Beteiligter die Rechtmäßigkeit der Notarkostenberechnung auch selbst durch formlosen gerichtlichen Antrag prüfen lassen.

 

Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Wert des Geschäfts, bei Immobilienkaufverträgen z.B. regelmäßig nach dem Kaufpreis, bei Schenkungen nach dem Verkehrswert des Objekts. Durch dieses System der Quersubventionierung ist sichergestellt, dass auch bei niedrigen Geschäftswerten, bei denen der Notar "mit Verlust" arbeiten würde, jedermann die notarielle Dienstleistung in vollem Umfang abrufen kann.

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen können Kostenauskünfte vorab nur unter Vorbehalt und in einem Rahmen erteilt werden. Einen notariellen "Kostenvoranschlag" gibt es nicht.

 

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