Das Notariat - Aufgaben und Berufsbild

Überblick:

  • Immobilienrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht einschließlich vorweggenommene Erbfolge
  • Gesellschaftsrecht
  • "Vorsorgeurkunden" (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen)
  • Vereinsrecht
  • Beglaubigungen, eidesstattliche Versicherungen, Einholung der Apostille

 

Der Notar ist kraft Gesetzes außer zur absoluten Verschwiegenheit zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Der Notar ist kein Interessenvertreter einer Partei und kann deshalb auch keine einseitigen Ansprüche prüfen und verfolgen. Er wirkt auf eine gerechte Einigung unter allen Beteiligten hin. Insofern ist der Notar Mediator kraft Gesetzes. Der Notar verwirklicht dadurch auch Vorgaben des Verbraucherschutzes.

 

In anderen Rechtsordnungen beschäftigt jede Seite für Vertragsverhandlung und -erstellung häufig einen eigenen Rechtsvertreter (z.B. normalerweise bei  Immobilientransaktionen in Österreich oder generell im skandinavischen oder angloamerikanischen Rechtsraum). Für den Entwurf und die Verhandlung einer deutschen Notarurkunde ist dagegen regelmäßig die Einholung weiteren Rechtsrats zwar selbstverständlich möglich, aber nicht notwendig. Die hiermit verbundenen Mehrkosten sollten zudem abgewogen werden. Die "Zweitmeinung" (oder "individuelle Überprüfung" angeblicher "Formulare" des Notars) ändert nämlich nichts an der Rolle des Notars, und einseitiger Rechtsrat läuft daher meist "ins Leere", weil er in der Urkunde keinen Niederschlag finden wird - andernfalls der Notar die Beurkundung ablehnen darf.

 

Erfahren Sie mehr zu den abgedeckten Rechtsgebieten.