Rechtsgebiete

Hier finden Sie eine ausgewählte Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen der Notar tätig wird. Die Amtsgeschäfte umfassen neben der Beurkundung und Erstellung der Urkunden samt deren Vollzug immer auch die Vorbesprechung und Beratung. Dies ist auch in den Notarkosten enthalten. Umgekehrt ist jedoch auch die reine Beratung und Fertigung von Entwürfen beim Notar kostenpflichtig, also auch, wenn es nicht zu einer Beurkundung kommt.

Immobilienrecht

Grundstückstransaktionen (insbesondere Kauf, Schenkung, Erbbaurecht),

Grundstückssicherheiten (Hypotheken, Grundschulden)

Sonstige Grundstücksrechte (insbesondere Dienstbarkeiten wie Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte)

 

Familienrecht

Eheverträge

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Unterhaltsvereinbarungen

Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen

 

Erbrecht einschließlich vorweggenommene Erbfolge

Testamente, Erbverträge (einschl. Registrierung im Zentralen Testamentsregister)

Pflichtteilsrecht

Schenkungsverträge

Übergabeverträge

Erbauseinandersetzungsverträge

Vertretung in Erbscheinsangelegenheiten, insb. Erbscheinsanträge

Erbausschlagungen

 

Gesellschaftsrecht

Gründung und weitere Begleitung von Personen- und Kapitalgesellschaften

Beteiligungstransaktionen

Handelsregisteranmeldungen aller Art

Verschmelzung, Spaltung, sonstige Umstrukturierungen

Liquidation von Gesellschaften

 

"Vorsorgeurkunden"

Vorsorgevollmachten (General- und Gesundheitsvollmachten)

Betreuungsverfügungen

Patientenverfügungen

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (falls gewüscht)

 

Vereinsrecht

Vereinsgründung

Änderung der Vereinssatzung

Änderungen der Vereinsführung

 

Sonstige Urkundstätigkeiten

Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

eidesstattliche Versicherungen

Einholung der Apostille

Affidavits

Prioritätsverhandlungen im Urheberrecht

Escrow Agreements

Lebensbescheinigungen

 

Steuerrecht

Notare sind keine Steuerberater und haften auch nicht bei steuerlichen Problemen. Sie können sich im Vorfeld von ihrem Steuerberater/ihrer Steuerberaterin beraten lassen oder wir verweisen Sie, nach Feststellung möglicher steuerlicher Problemlagen, gerne an diese(n) zur weiteren Beratung. Gerne auch mit konkreten Entwürfen, wenn gewünscht - Aber Achtung: Diese sind auch dann kostenpflichtig, wenn man nach steuerlicher Beratung von dem Rechtsgeschäft Abstand nimmt (s. oben).



Sie haben Fragen zu den vorgenannten Leistungen? Sie sind unsicher, ob Ihr Anliegen in die notarielle Zuständigkeit fällt?

Kontaktieren Sie uns am besten direkt unter +49 8652 61005

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Kostenauskünfte nur unter Vorbehalt und nur in einem Rahmen erteilt werden können. Einen notariellen "Kostenvoranschlag" gibt es nicht.