Rechtsgebiete
Hier finden Sie eine ausgewählte Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen der Notar tätig wird. Die Amtsgeschäfte umfassen neben der Beurkundung und Erstellung der Urkunden samt deren Vollzug immer auch die Vorbesprechung und Beratung. Dies ist auch in den Notarkosten enthalten. Umgekehrt ist jedoch auch die reine Beratung und Fertigung von Entwürfen beim Notar kostenpflichtig, also auch, wenn es nicht zu einer Beurkundung kommt.
Immobilienrecht
Grundstückstransaktionen (insbesondere Kauf, Schenkung, Erbbaurecht),
Grundstückssicherheiten (Hypotheken, Grundschulden)
Sonstige Grundstücksrechte (insbesondere Dienstbarkeiten wie Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte)
Familienrecht
Eheverträge
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Unterhaltsvereinbarungen
Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen
Erbrecht einschließlich vorweggenommene Erbfolge
Testamente, Erbverträge (einschl. Registrierung im Zentralen Testamentsregister)
Pflichtteilsrecht
Schenkungsverträge
Übergabeverträge
Erbauseinandersetzungsverträge
Vertretung in Erbscheinsangelegenheiten, insb. Erbscheinsanträge
Erbausschlagungen
Gesellschaftsrecht
Gründung und weitere Begleitung von Personen- und Kapitalgesellschaften
Beteiligungstransaktionen
Handelsregisteranmeldungen aller Art
Verschmelzung, Spaltung, sonstige Umstrukturierungen
Liquidation von Gesellschaften
"Vorsorgeurkunden"
Vorsorgevollmachten (General- und Gesundheitsvollmachten)
Betreuungsverfügungen
Patientenverfügungen
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (falls gewüscht)
Vereinsrecht
Vereinsgründung
Änderung der Vereinssatzung
Änderungen der Vereinsführung
Sonstige Urkundstätigkeiten
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
eidesstattliche Versicherungen
Einholung der Apostille
Affidavits
Prioritätsverhandlungen im Urheberrecht
Escrow Agreements
Lebensbescheinigungen
Steuerrecht
Notare sind keine Steuerberater und haften auch nicht bei steuerlichen Problemen. Sie können sich im Vorfeld von ihrem Steuerberater/ihrer Steuerberaterin beraten lassen oder wir verweisen Sie, nach Feststellung möglicher steuerlicher Problemlagen, gerne an diese(n) zur weiteren Beratung. Gerne auch mit konkreten Entwürfen, wenn gewünscht - Aber Achtung: Diese sind auch dann kostenpflichtig, wenn man nach steuerlicher Beratung von dem Rechtsgeschäft Abstand nimmt (s. oben).
Sie haben Fragen zu den vorgenannten Leistungen? Sie sind unsicher, ob Ihr Anliegen in die notarielle Zuständigkeit fällt?
Kontaktieren Sie uns am besten direkt unter +49 8652 61005
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Kostenauskünfte nur unter Vorbehalt und nur in einem Rahmen erteilt werden können. Einen notariellen "Kostenvoranschlag" gibt es nicht.